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Die Fi­nanz­äm­ter in Sachsen-​Anhalt

Stö­rung be­ho­ben +++ Fi­nanz­äm­ter in Sachsen-​Anhalt nicht mehr be­trof­fen

Die tech­ni­sche Stö­rung in den Fi­nanz­äm­tern ist be­ho­ben.

Auf­grund der Stö­rung gab es Ein­schrän­kun­gen bei den Fi­nanz­äm­tern in Sachsen-​Anhalt. Es han­del­te sich um eine Groß­stö­rung, die neben Sachsen-​Anhalt die Fi­nanz­äm­ter aller nord­deut­schen Län­der be­traf.

Bür­ge­rin­nen und Bür­ger konn­ten daher aus­schließ­lich all­ge­mei­ne steu­er­li­che Aus­künf­te er­teilt wer­den. Fra­gen zu kon­kre­ten steu­er­li­chen Sach­ver­hal­ten konn­ten nicht be­ant­wor­tet wer­den.

Die elek­tro­ni­sche Über­mitt­lung bei­spiels­wei­se von Steu­er­erklä­run­gen oder Mit­tei­lun­gen über das Por­tal Mei­nELS­TER (www.els­ter.de) war mög­lich.

Stand: 12. Mai 2025

Fi­nanz­äm­ter in Sachsen-​Anhalt

In Sachsen-​Anhalt gibt es 14 Fi­nanz­äm­ter. Für jedes Fi­nanz­amt fin­den Sie hier In­for­ma­tio­nen bei­spiels­wei­se zu Kon­takt­mög­lich­ei­ten und Sprech­zei­ten.

Zen­tra­le Zu­stän­dig­kei­ten lie­gen in Sachsen-​Anhalt für die Grund­er­werb­steu­er in den Fi­nanz­äm­tern Dessau-​Roßlau be­zie­hungs­wei­se St­endal sowie für die Erbschaft-​ und Schen­kungsteu­er im Fi­nanz­amt Staß­furt.

Eine zen­tra­le Zu­stän­dig­keit be­steht auch für Fra­gen bei ELSTER-​Registrierungen sowie für die Ver­wal­tung von ELSTER-​Benutzerkonten im Fi­nanz­amt Mag­de­burg.

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Kon­takt

Bitte kon­tak­tie­ren Sie Ihr zu­stän­di­ges Fi­nanz­amt über die nach­fol­gend ge­nann­ten Mög­lich­kei­ten.

Wenn Sie bei „Mein ELS­TER“ re­gis­triert sind und ein Be­nut­zer­kon­to haben, nut­zen Sie bitte die­sen Weg, um Nach­rich­ten an Ihr Fi­nanz­amt zu über­mit­teln. Hier ist das Bei­fü­gen von An­hän­gen mög­lich.

Soll­ten Sie kein ELSTER-​Benutzerkonto haben, schrei­ben Sie Ihr zu­stän­di­ges Fi­nanz­amt di­rekt an, über das For­mu­lar 

ELS­TER - Kon­takt­for­mu­lar für steu­er­li­che Fra­gen oder

ELS­TER - Kon­takt­for­mu­lar für nicht­steu­er­li­che An­ge­le­gen­hei­ten

Tra­gen Sie im Ver­lauf Ihre per­sön­li­chen Daten ein und Ihre Nach­richt.
 

Be­ach­ten Sie bitte, dass die Über­tra­gung von E-​Mails in der Regel un­ge­si­chert er­folgt und daher die Ge­fahr be­steht, dass Mit­tei­lun­gen von Drit­ten ge­le­sen oder ma­ni­pu­liert wer­den. Daher bie­ten wir aus­schließ­lich die ge­si­cher­te Über­mitt­lung von Nach­rich­ten über das Por­tal ELS­TER an.

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Steu­er­chat­bot

Auf Fra­gen wie etwa „Wo finde ich meine Steu­er­num­mer?“, „Wel­che Wer­bungs­kos­ten kann ich gel­tend ma­chen?“ oder „Wann muss ich meine Steu­er­erklä­rung ab­ge­ben?“ gibt der Steu­er­chat­bot Ant­wor­ten oder fragt zu­nächst nach, ob es zum Bei­spiel um die Um­satz­steu­er oder die Ein­kom­men­steu­er geht. Es folgt eine aus­führ­li­che Ant­wort, auch ein Er­klär­vi­deo lie­fert der Chat­bot. Er­läu­tert wird etwa, in wel­chen Fäl­len eine Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung ab­ge­ge­ben wer­den muss und unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen dies frei­wil­lig er­folgt.

Der Steu­er­chat­bot ist über die Adres­se https://www.steu­er­chat­bot.de zu er­rei­chen. Nut­ze­rin­nen und Nut­zer haben die Mög­lich­keit, die ge­stell­ten Fra­gen und die Ant­wor­ten als PDF-​Dokument zu spei­chern.

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Zu­stän­di­ges Fi­nanz­amt fin­den

Über das An­ge­bot des Bun­des­zen­tral­am­tes für Steu­ern fin­den Sie Ihr zu­stän­di­ges Fi­nanz­amt im Bun­des­ge­biet.

In Sachsen-​Anhalt lie­gen zen­tra­le Zu­stän­dig­kei­ten für die Grund­er­werb­steu­er in den Fi­nanz­äm­tern Dessau-​Roßlau be­zie­hungs­wei­se St­endal sowie für die Erbschafts-​ und Schen­kungs­steu­er im Fi­nanz­amt Staß­furt.

Eine zen­tra­le Zu­stän­dig­keit be­steht auch für auf­tre­ten­de Fra­gen bei ELSTER-​Registrierungen sowie für die Ver­wal­tung von ELSTER-​Benutzerkonten im Fi­nanz­amt Mag­de­burg.

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Steuer-​ID fin­den

Ihre steu­er­li­che Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer fin­den Sie in der Regel

  • im Ein­kom­men­steu­er­be­scheid oder
  • auf Ihrer Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung.

Fin­den Sie Ihre Steuer-​ID nicht in Ihren Un­ter­la­gen, dann kön­nen Sie diese über das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern er­neut an­for­dern.

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Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung und mehr mit ELS­TER

Die Ab­ga­be einer Steu­er­erklä­rung ist auch elek­tro­nisch (ohne Pa­pier) über „Mein ELS­TER - Ihr Online-​Finanzamt“ mög­lich. Per­sön­li­che Daten lie­gen be­reits elek­tro­nisch vor und kön­nen per Maus­klick in die Er­klä­rung über­nom­men wer­den. Vor­tei­le sind zudem die vor­aus­sicht­li­che Steu­er­be­rech­nung zur Steu­er­erklä­rung und die elek­tro­ni­sche Über­mitt­lung des Steu­er­be­schei­des in das per­sön­li­che ELSTER-​Konto. ELS­TER On­line 

Bür­ger mit Renten-​ und/oder Pen­si­ons­ein­künf­ten kön­nen für ihre Steu­er­erklä­rung ein­fach­ELS­TER nut­zen. Dafür wird zu­erst eine Zu­gangs­num­mer be­an­tragt. Diese wird per Post zu­ge­sandt. Wer die Zu­gangs­num­mer be­kom­men hat, kann mit ein­fach­ELS­TER star­ten und die Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung on­line aus­fül­len und ab­ge­ben. Eine vor­aus­sicht­li­che Steu­er­be­rech­nung zur Steu­er­erklä­rung ist hier nicht mög­lich.

wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu ELS­TER


Der Fi­nanz­ver­wal­tung lie­gen zahl­rei­che steu­er­lich re­le­van­te Daten be­reits in elek­tro­ni­scher Form vor. Diese Daten müs­sen nicht mehr in die Steu­er­erklä­rung ein­ge­tra­gen wer­den, die Über­nah­me er­folgt au­to­ma­tisch durch die Fi­nanz­äm­ter.

Seit dem Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2019 ste­hen daher neu­ge­stal­te­te Papier-​Vordrucke zur Ver­fü­gung.

Zum einen gibt es op­ti­sche Ver­än­de­run­gen: Die Be­rei­che, für die dem Fi­nanz­amt be­reits alle Daten vor­lie­gen, sind farb­lich her­vor­ge­ho­ben und müs­sen nicht aus­ge­füllt wer­den. Dies be­trifft zum Bei­spiel Lohn­da­ten, Ren­ten sowie Bei­trä­ge zur Kranken-​/Pfle­ge­ver­si­che­rung und Al­ters­vor­sor­ge. In be­stimm­ten Fäl­len kann auch die Ab­ga­be der An­la­ge N (Ar­beit­neh­mer) oder R (Rent­ner) ent­fal­len, so­weit keine Wer­bungs­kos­ten gel­tend ge­macht oder ab­wei­chen­de Werte er­klärt wer­den. Da­durch wer­den Auf­wand und Um­fang der Pa­pie­r­er­klä­run­gen re­du­ziert.

Zum an­de­ren gibt es teil­wei­se neue Vor­dru­cke: Sie sind nach dem steu­er­li­chen Be­darf sor­tiert. Für die Er­klä­rung der Krank­heits­kos­ten oder Hand­wer­ker­rech­nun­gen im Pri­vat­haus­halt zum Bei­spiel ste­hen ei­ge­ne Vor­dru­cke mit An­lei­tun­gen zur Ver­fü­gung. Damit wer­den nicht mehr alle Vor­dru­cke be­nö­tigt.

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